Kinderschutz muss auch für werdendes Leben gelten!
Bettina M. Wiesmann MdB: "Kinderschutz muss auch für werdendes Leben gelten! Die Ampel-Koalition investiert viel Zeit in die Erforschung der psychischen Gesundheit von Kindern, aber im Mutterleib sind sie ihr völlig egal"
In seiner gestrigen Sitzung befasste sich der Familienausschuss des Deutschen Bundestags intensiv mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nach der COVID-19-Pandemie. Aktuell erkrankt etwa ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen an psychischen Störungen; 75 Prozent der Erkrankungen bei Erwachsenen gehen auf das Kindes- und Jugendalter zurück. Die geladenen Sachverständigen empfahlen dabei mehr Erziehungsberatung schon für werdende Eltern, mehr praktische Unterweisung, aber auch ein Verbot der Handynutzung für Kinder in der Grundschule und darüber hinaus. Eltern dürften zudem keine gesundheitsgefährdenden Verhaltensweisen vorleben.
Zum weiteren Verlauf der Sitzung stellt die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU) fest: „Angesichts dieser berechtigten Sorge um die Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern ist es schon mehr als befremdlich, ja, fast zynisch, wie die Vertreter der Ampelparteien SPD und Grüne anschließend bei der Frage zur Zukunft des § 218 StGB bedenkenlos ungeborene Kinder zur Abtreibung freigeben.“
Die Abgeordnete, die Mitglied im Familienausschuss des Deutschen Bundestages ist, stellt in Bezug auf den früheren Koalitionspartner fest: „Dabei spricht die SPD von einer angeblichen Pflicht zum Austragen einer Schwangerschaft, die tief in das körperliche Selbstbestimmungsrecht der Frau eingreife. Doch das Recht des Kindes auf sein Leben, seine Unversehrtheit im Mutterbauch spielt für diese Partei anscheinend keine Rolle!“
Wiesmann resümiert: „Ohne Not knüpft die Ampel den bewährten gesellschaftlichen Konsens zu der Frage auf, wie die unauflösliche Spannung zwischen Lebensrecht des Kindes und Selbstbestimmungsrecht der Mutter beantwortet werden kann. Dafür fehlt mir jedes Verständnis.“
Hintergrund: Im Rahmen des Sachstandsberichts der Bundesregierung zur weiteren Planung bezüglich der Streichung des § 218 stellte die Parlamentarische Staatssekretärin Elin Deligöz im Familienausschuss heraus, dass sich die Versorgungslage mit Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, deutlich verschlechtert habe. In der anschließenden Kurzdebatte sprachen sich Vertreter von SPD und Grünen klar für eine Abschaffung des § 218 bzw. eine Straffreiheit des Abbruchs und eine Aufhebung der damit verbundenen Beratungspflicht der werdenden Mütter aus.