Urteil des Bundesverfassungsgericht ist nur ein Teilerfolg
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform können Sie die Frankfurter Bundestagsabgeordnete und CDU-Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bettina M. Wiesmann, wie folgt zitieren:
"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswahlgesetz 2023 ist nur ein Teilerfolg. Ich begrüße den vom Gericht angeordneten vorläufigen Fortbestand der Grundmandatsklausel. Jedoch bleibt auch nach dem Urteil eine Schwächung der Personenkomponente unseres Wahlsystems bestehen, das mit der Kombination aus Erst- und Zweitstimme eine personalisierte Verhältniswahl vorsieht. Wenn direkt gewählte Abgeordnete in besonders umkämpften Wahlkreisen nicht in den Bundestag einziehen, entsteht vielerorts ein Repräsentationsdefizit. Dies wird insbesondere in den Großstädten der Fall sein. Politische Ansprechpartner vor Ort für die Ebene der Bundespolitik werden fehlen, und lokale Belange und Sichtweisen aus vielen Wahlkreisen werden in Berlin weniger zu Gehör gebracht werden.
Wenn der Sieg bei der Direktwahl nicht mehr überall zu einem Mandat im Deutschen Bundestag führt, verletzt das überdies die Chancengleichheit. Das wird für Unverständnis bei den Wählern sorgen. Das ohnehin schwindende Vertrauen in die Institutionen und Regelungen unserer parlamentarischen Demokratie wird weiter beschädigt."